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Neue Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen

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Förderung und Koordination des Laienapostolates durch den Päpstlichen Rat für die Laien

Der Päpstliche Rat für die Laien ist Teil der Römischen Kurie. Mit der Apostolischen Konstitution "Regimini ecclesiae universae" vom 15. August 1967 hat Papst Paul VI. die vom Konzil gewünschten Kurienreform verwirklicht und durch weitere nachfolgende Reformprozesse ergänzt. Trotz der Bezeichnung als "Rat" ist der Pontificium Consilium Pro Laicis von der Aufgabenstellung und der Zielsetzung her eher einer Kongregation zu vergleichen.

Der Artikel 131 der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" über die Römische Kurie lautet: "Der Rat ist in jenen Fragen kompetent, die ihn vom Apostolischen Stuhl her für die Förderung und Koordination des Laienapostolats berühren, und im allgemeinen in jenen Fragen, die das christliche Leben der Laien als solche betreffen" (AAS 80 (1988), 894). Diese Umschreibung dürfte die realen Möglichkeiten dieses Dikasteriums übersteigen, sie bedeutet für den Laienrat sicherlich eine bleibende Herausforderung und Antrieb zu neuen Initiativen.

Im Rahmen dieses Referates kann nur zusammenfassend auf einige zentrale Aufgaben und Initiativen des Laienrates eingegangen werden; dabei wird vor allem der Zeitraum seit 1990 berücksichtigt (vgl. zum folgenden auch "Laien heute", Informationsdienst des Päpstlichen Rates für die Laien, 18 (1996).

Der Päpstliche Rat für die Laien hat die vorrangige Aufgabe, den Papst bei der Ausübung seines Hirtenamtes zu unterstützen (vgl. Pastor bonus Art. 1). Für diese Aufgabe hat sich der Laienrat in den zurückliegenden Jahren insbesonders leiten lassen von dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Christifideles laici" und von den Katechesen und Ansprachen über die Laien, die Johannes Paul II. in Rom oder auf seinen apostolischen Reisen gehalten hat.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Beziehungen des Laienrates zu den verschiedenen Teilkirchen und zu den Bischofskonferenzen. Für zahlreiche Bischöfe war das Nachsynodale Apostolisches Schreiben CL Hilfe und Weisung bei der Behandlung neuer Fragen und Situationen in der Begleitung der Laien. In den zurückliegenden Jahren hat der Laienrat einen beträchtlichen Anstieg der Delegationen von Bischöfen registriert, die das Dikasterium anlässlich ihrer Ad-limina-Besuche aufsuchten. Auch die Zahl der persönlichen Besuche von Bischöfen beim Päpstlichen Laienrat hat zugenommen. Die häufigsten Gesprächsthemen bei diesen Begegnungen waren: die Ausbildung der Laien; die Beziehung der kirchlichen Bewegungen zu den Bischöfen und ihre Einbindung in das Leben der Ortskirche; die nicht an das Weiheamt gebundenen Dienste und Ämter, die Laien übertragen werden können; der Einsatz der Laien in der Welt; die Teilhabe der Frau und die Jugendpastoral. Die Verbindung zu den Bischofskonferenzen wird vor allem aufrechterhalten durch ihre Kommissionen für das Laienapostolat.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung der nationalen Laienräte. Der Päpstliche Rat für die Laien hat sehr unterschiedliche Erfahrungen gesammelt und bewertet und 1955 ein Dokument über die Unterscheidungskriterien und die Verfassung der nationalen Laienräte erarbeitet. Es ist veröffentlicht als Nr. 38 der Zeitschrift "Laien heute" mit dem Titel: "Nationalräte von Laien. Kriterien und Modelle". Das Dikasterium wollte so zur Bildung solcher Räte auf nationaler oder regionaler Ebene als Orte wahrer Gemeinschaft, Teilhabe und Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen des Laienstandes ermutigen.

In einer neuen Zeit der Zusammenschlüsse von Laien (vgl. CL 29) konzentrierte sich die Arbeit des Päpstlichen Laienrates zunehmend auf die Prüfung der neuen Gemeinschaftsformen und Verantwortung für ihre kirchenrechtliche Anerkennung und Einrichtung (vgl. hierzu Pastor bonus, Art. 135, AAS 80 (1988), 895). Diesen Anerkennungen gehen immer positive Gutachten der Ordinarien, in deren Diözesen die betreffenden Bewegungen eine Niederlassung haben, und Beratungen mit Bischöfen und Experten für Kirchenrecht voraus. Die zahlreichen Gesuche der neuen Zusammenschlüsse um kanonische Anerkennung oder Errichtung veranlassten den Laienrat, einen "Verfahrensweg" für Antrag und Prüfung festzulegen. Besondere Aufmerksamkeit widmete der Laienrat dabei der Untersuchung der Statuten und der Ausarbeitung von Dekreten zur Anerkennung eines Zusammenschlusses als juristische Person. Im kirchenrechtlichen Bereich ging es vor allem um Unterscheidungskriterien für Vereinigungen öffentlichen und privaten Rechts, um Mitgliedschaft von Christen anderer Konfessionen in katholischen Laienvereinigungen oder um die kirchenrechtliche Struktur der Laienvereinigungen, deren Mitglieder radikal nach den evangelischen Räten leben.

Im Rahmen einer zunehmenden Pluralität der Vereinigungen wird der Päpstliche Laienrat oft um Rat gefragt bei der Bildung von Laienorganisationen, die in Verbindung mit der Spiritualität, dem Leben und dem Wirken von Ordensgemeinschaften stehen. Neben der Erneuerung einiger sogenannter dritter Orden entstanden zahlreiche Bewegungen, Brüderschaften und Laiengemeinschaften, die auf verschiedene Weise Ordensfamilien und dem Charisma der jeweiligen Gründer angegliedert wurden. Der Laienrat hat im Laufe von Treffen und Versammlungen immer die primäre Bedeutung des Zeugnisses der Ordensgemeinschaft und der notwendigen laikalen Identität der mit ihr verbundenen Vereinigung bekräftigt. Ordensgemeinschaft und Laienvereinigung sollen ihre Lebensstände nicht vermischen, aber eine tatkräftige und herzliche Gemeinschaft pflegen und in ihrer Sendung zusammenarbeiten. Zur Klärung und Förderung der gegenseitigen Beziehungen veranstaltete der Päpstliche Rat für die Laien in Zusammenarbeit mit der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens bereits in der Vorbereitungsphase der Bischofssynode über das gottgeweihte Leben ein Treffen der Generaloberinnen und -obern und Leitern von Laienvereinigungen. Die Akten erschienen unter dem Titel: "Rebzweige des einen Weinstocks" im Dokumentationsdienst Nr. 28 (1994).

Der Päpstliche Rat für die Laien steht mit mehr als 120 internationalen Laienvereinigungen im Gespräch. Die Förderung gegenseitiger Anerkennung, Zusammenarbeit und Gemeinschaft unter den verschiedenen Vereinigungen bleibt eine besondere Herausforderung in der welt-kirchlichen Koordination des Laienapostolats. In dieser Hinsicht spielt auch die Zusammenarbeit mit katholischen Jugendverbänden, -bewegungen und -gruppen eine wichtige Rolle. In den zurückliegenden Jahren konzentrierte sich ein beträchtlicher Teil der Arbeit des Laienrates auf die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der internationalen Jugendforen und der damit verbundenen Weltjugendtage: Tschenstochau (August 1991), Denver (August 1993) und Manila (Januar 1995). Dazu kam das wichtige europäische Jugendtreffen in Loreto (September 1995) und die Durchführung der Weltjugendtage in Paris (August 1997). Diese Veranstaltungen haben entscheidend zur Wiederbelebung der Jugendpastoral auf örtlicher und universeller Ebene beigetragen. Die Tatsache, dass sich Mitglieder von Bewegungen und Vereinigungen mit einer Vielzahl von Jugendlichen aus den verschiedenen Teilkirchen treffen, hat darüberhinaus eine zunehmende missionarische Verbundenheit geschaffen. Gleichzeitig muss jedoch auch kritisch angefragt werden, inwieweit solche Großveranstaltungen in den kirchlich-gemeindlichen Alltag übertragen werden können. (Vgl. hierzu K. Nientiedt, Eine neue Generation. Die XII. Weltjugendtage in Paris, in: Herderkorrespondenz 19/1997, 500 - 505).

Zur Zeit bereitet der Päpstliche Rat für die Laien ein Welttreffen für die kirchlichen Bewegungen vor, das vom 26. - 29. Mai 1998 in Rom stattfinden wird. Dieses Treffen will Ort der Begegnung, der Freundschaft und des Gebetes sein; es will einer intensiven theologischen Vertiefung der Wirklichkeit der Bewegungen dienen und es soll ein kirchliches Ereignis sein, das die Zusammenarbeit der Bewegungen beim Werk der Neuevangelisierung anregt (vgl. "Laien heute", Informationsdienst des Päpstlichen Rates für die Laien 20 (1997), Seite 5 und 6).

 

 

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