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Neue Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen

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Geistliche Aufbrüche als Ausdruck der "Ecclesia semper reformanda"

Das Wort von der ständig erneuerungsbedürftigen Kirche hat die Jahrhunderte hindurch die Geschichte der Kirche entscheidend geprägt. Immer wieder gab es innerkirchliche Aufbrüche, die das Evangelium radikal zu leben suchten (z. B. Ordensgründungen durch Benedikt von Nursia, Bernhard von Clairvaux, Franz von Assisi und Ignatius von Loyola).

Durch Jahrhunderte war die Nachfolge Christi weitgehend mit der Spiritualität der Orden verbunden. Eine eigene "Laienspiritualität" entwickelte sich erst wieder intensiver im 20. Jahrhundert. Das Wort vom Volk Gottes als "auserwähltes Geschlecht" und "königlicher Priesterschaft" (1 Petr 2,9) wurde neu entdeckt. Die Mehrzahl der geistlichen Bewegungen wurde vor dem Zweiten Vatikanum grundgelegt; das Konzil hat sich jedoch auf diese Bewegungen selbst und auf ihre Vitalität maßgebend ausgewirkt. Nur in aller Kürze können einige Leitthemen als Anknüpfungspunkte genannt werden: die Lehre vom geschichtlich wandernden Volk Gottes, vom Leib Christi in Einheit und Verschiedenheit aller Glieder, von der Würde der einzelnen Charismen und Begabungen in der Kirche, von der überragenden Bedeutung des gemeinsamen Priestertums aller Glaubenden, vom Zusammenwirken der Laien und Amtsträger. Mit einem zentralen Text soll dieser Zusammenhang exemplarisch belegt werden. So heißt es über die Charismen in der Kirchenkonstitution "Lumen gentium": "Derselbe Heilige Geist heiligt ... nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern 'teilt den Einzelnen, wie er will' (1 Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: 'Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben' (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepasst und nützlich sind" (LG 12). Von diesem Text des Konzils her, der sicherlich zu den eindrucksvollsten Zeugnissen der Erneuerung durch das Vatikanum II gehört, wird auch offenkundig, was mit "geistlich" in dem Begriff geistliche Bewegungen gemeint ist: eine geistgewirkte, von den Charismen bestimmte Wirklichkeit, wie sie im Bereich des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe lebendig wird.

Hinweise, dass die neuen geistlichen Bewegungen mit großen Grundkräften der nachkonziliaren Erneuerung und mit vielen anderen Strömungen des heutigen kirchlichen Lebens in engster Verbindung stehen und sich gegenseitig befruchten, finden sich wiederholt in kirchenamtlichen Stellungnahmen und Dokumenten. Die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zu den Lineamenta für die Bischofssynode 1987 nennt als bedeutsame Grundformen der Gemeinschaft im Apostolat der Laien die klassischen katholischen Verbände, die geistlichen Bewegungen und Basisgemeinschaften (vgl. Stellungnahme 2.5, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz als Arbeitshilfe 45, 2. Mai 1986, 18 f). Das Nachsynodale Apostolische Schreiben "Christifideles Laici" (CL) betont für die Zusammenschlüsse von Laien auch den Reichtum und die Vielgestaltigkeit der Gaben, die der Geist in der Kirche lebendig erhält (vgl. a. a. O. Nr. 29). Die neuen geistlichen Gemeinschaften sind so mitten im Leben der Kirche, nehmen an ihrer vielfachen Selbstverwirklichung teil und sind Kirche in einem authentischen Sinn. Je nach Struktur ergeben sich daraus freilich auch rechtliche Fragen, wie sie sich nämlich zu den verfassten Organen des kirchlichen Lebens und zum geistlichen Amt im besonderen verhalten. Das neue Kirchenrecht hat dafür einen breiten Raum von verschiedenen Realisierungsformen geschaffen, die noch längst nicht genügend ausgeschöpft sind (vgl. CIC 1983, Can. 113 - 123, 215, 223, 298 - 329).

Die Bischofssynode 1994 hat über "Das gottgeweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt" beraten. Bereits in den vorbereitenden Dokumenten waren "Neue Gemeinschaften und erneuerte Formen des Lebens nach dem Evangelium" umschrieben worden. Das Nachsynodale Apostolische Schreiben "Vita Consecrata", das am 25. März 1996 vorgelegt worden ist, verbindet die Umschreibung der neuen Gemeinschaften mit dem Hinweis, dass die neuen Vereinigungen keine Alternativen zu den früheren Institutionen sind, sondern eine Gabe des Geistes, der sich durch die Zeichen der Zeit offenbart und Ursprung der Gemeinschaft und ewiger Erneuerung des Leben ist (vgl. VC Nr. 62).

 

 

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